Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis


Volltext

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.


Rechtsgrundlage(n)

§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Land Brandenburg:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

 


Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Abhängig vom Einzelfall


Fristen

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.


Hinweise (Besonderheiten)

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Zuständige Stelle

Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.


Zuständige Stelle(n)