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Verschmelzung von Flurstücken beantragen


Volltext

Ihr Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken und Sie möchten eine übersichtlichere Darstellung Ihres Eigentums erreichen? Dann können Flurstücke verschmolzen werden. Die Verschmelzung kann das Katasterbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt für Sie erledigen. Den Antrag dazu stellen Sie bei der Katasterbehörde selbst oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Durch die Verschmelzung reduziert sich die Zahl der Flurstücke, aus denen ein Grundstück besteht. Dadurch ist die Flurkarte übersichtlicher und einfacher zu verstehen. Auch die genaue Bezeichnung Ihres Grundeigentums, zum Beispiel beim Aufsetzen wichtiger Dokumente wie Verträgen oder einem Testament, wird einfacher und weniger fehleranfällig. Im Baugenehmigungsverfahren kann eine Verschmelzung helfen, Baulasten zu vermeiden.

Gehören die zu verschmelzenden Flurstücke zu unterschiedlichen Grundstücken, müssen die Grundstücke zunächst im Grundbuch vereinigt werden. Dazu ist ein eigener Antrag beim Grundbuchamt notwendig, der bei der Katasterbehörde oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgenommen werden kann.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken


Voraussetzungen

  • Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
  • Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.

Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen müssen die zu verschmelzenden Flurstücke in gleicher Weise berühren Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

• im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder

• Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder

• eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Von Amtswegen gebührenfrei

Auf Antrag Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung


Verfahrensablauf

Antragstellung, Voranfrage beim Grundbuchamt, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster


Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

28.03.2023

Zuständige Stelle

Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in


Zuständige Stelle(n)