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Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen


Volltext

Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert.

 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
  • Angaben zu dem betroffenen Grundstück / Flurstück

Voraussetzungen

Ein Gebäude wurde errichtet oder der Grundriss des Gebäudes wurde verändert.

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
  • eine erbbauberechtigte Person,
  • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
  • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung


Verfahrensablauf

Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Übernahme der Gebäudeveränderung in das Liegenschaftskataster


Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Zuständige Stelle

Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in


Zuständige Stelle(n)