Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A


Volltext

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.

Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.


Fristen

Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.


Bearbeitungsdauer

Je nach Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen – insb. Abschluss der Fahrausbildung und bestehen der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

Die Herstellung des Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

21.04.2023

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes (Landkreis bzw. der kreisfreie Stadt)


Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde


Zuständige Stelle(n)