Kurse für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Anerkennung


Volltext

Für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und für deren Aktualisierung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs nötig.

Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anbieten möchten, müssen Sie vorab deren Durchführung beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Kurse geeignet sind, die vorgesehenen Inhalte zu vermitteln.

Alle Strahlenschutzbehörden haben ein Merkblatt für die Anforderungen an den Antrag, das Sie erfragen können.

Die für die Kursstätte zuständige Stelle prüft dann, ob

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie den Strahlenschutzkurs anbieten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

;

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV), Referat 15


Fachlich freigegeben am

31.01.2024;20.12.2023

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801