Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Entgegennahme


Volltext

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreie Anlage, die ein Betriebsbereich bzw. Bestandteil eines Betriebsbereichs ist und planen an dieser eine störrelevante Änderung?

Oder planen Sie eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist?

Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Errichtung oder Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgeht oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.

Die Immissionsschutzbehörden müssen deshalb über diese Änderungen informiert werden, damit die immissionsrechtlichen Voraussetzungen überprüft werden können. Hierfür müssen Sie Ihr Vorhaben vor der Durchführung bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Eine störfallrelevante Errichtung und der Betrieb sowie eine störfallrelevante Änderung einer Anlage ist bei der zuständigen Behörde anzumelden, wenn:

Ein störfallrelevantes Genehmigungsverfahren einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ist erforderlich und zu beantragen, wenn:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Verfahrensablauf


Fristen

Vor Durchführung des geplanten Vorhabens.


Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

;

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

23.01.2023;22.02.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg


Ansprechpunkt

Abteilung T1 Technischer Umweltschutz


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt

14410 Potsdam
033201 442-0