Gewerbe anmelden


Volltext

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Die An-, Um- und Abmeldung kann direkt im Internet erfolgen.

Dazu besuchen Sie bitte unser Online-Gewerbe-Portal.

Gewerbeanmeldung


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

1. Auszug aus dem Handelsregister (soweit das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist) bei einer GmbH & Co. KG ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und für die KG einzureichen.
2. Kopie des Personaldokumentes, wenn die Antragstellung nicht persönlich im Gewerbeamt erfolgt.
3. Bei der Anmeldung erlaubnispflichtiger Gewerbe (Makler, Bewacher,  meisterpflichtige Handwerke) ist die entsprechende Erlaubnis vorzulegen.


Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

Gewerbetreibende sind

 Anzeigepflichtig sind:

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Gewerbeanmeldung natürliche Person  30€
Gewerbeanmeldung juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter 55€ (für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 15€)


Verfahrensablauf

Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.


Formulare/Schriftformerfordernis

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Gewerbeanmeldung


Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

;

Ministerium für Wirtschaft und Energie Land Brandenburg


Fachlich freigegeben am

05.02.2024

Zuständige Stelle

Zuständig sind gem. § 1 Abs. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (GewRZV) die örtlichen Ordnungsbehörden.


Ansprechpunkt

Die kreisfreien Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden und mitverwaltenden Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung.

Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt  werden.


Zuständige Stelle(n)

Gewerbeamt
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298456