Zulassung für Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen Erteilung


Volltext

Sie müssen die Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) immer dann beantragen, wenn Sie bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten oder wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.

Bevor das BAFA die Zulassung erteilt, prüft es zusammen mit der Bundespolizei, ob Ihr Unternehmen die Zulassungskriterien erfüllt. Sie müssen dann selbst sicherstellen, dass die eingesetzten Wachpersonen die an sie gestellten Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde erfüllen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mit Ausnahme des Führungszeugnisses können alle Unterlagen auch in englischer Sprache eingereicht werden. Das Bundesamt behält sich jedoch vor, für einzelne Unterlagen Übersetzungen anzufordern.


Voraussetzungen

Ihr Bewachungsunternehmen muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es zugelassen wird. Geprüft werden:  


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.

das BAFA informiert Sie dann schriftlich darüber, ob Ihrem Antrag stattgegeben wurde.


Bearbeitungsdauer

etwa 3 bis 6 Monate, abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Neben der Zulassung benötigen Sie für die bewaffnete Bewachung von Seeschiffen unter deutscher Flagge eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 28a Waffengesetz. Diese erteilt die Behörde für Inneres und Sport – Waffenbehörde – der Freien und Hansestadt Hamburg.

Wenn Ihr Bewachungsunternehmen in Deutschland niedergelassen ist und Sie Bewachungsaufgaben mit Waffen auf Seeschiffen unter anderen Flaggen ausüben möchten, kann eine waffenrechtliche Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde erforderlich sein.

Möchten Sie für die Ausübung der Bewachungstätigkeit Waffen und genehmigungspflichtige Ausrüstung aus Deutschland ausführen, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.

Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und weiterführenden Links auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

03.07.2018

Zuständige Stelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Ansprechpunkt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 224 – Zusammenarbeit mit Ermittlungs- und Überwachungsbehörden, Zulassung privater Sicherheitsdienste zum Schutz von Seeschiffen
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-2827
Fax: 06196 908-1800
E-Mail: pbs@bafa.bund.de

Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
+496 196 908-0