Sozialversicherung Anmeldung


Volltext

Beschäftigen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, müssen Sie diese mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zur Sozialversicherung anmelden. Die Anmeldung umfasst die

Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen (Einzugsstellen) ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein und leiten die einzelnen Teile an die zuständigen Stellen weiter. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist die Minijob-Zentrale bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Einzugsstelle.

Sie müssen Beschäftigte anmelden, die gesetzlich in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert sind. Sie müssen aber auch Beschäftigte anmelden, die wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfrei sind. Das sind kurzfristig Beschäftigte, die längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr für Sie arbeiten, sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte.

Geändert durch Qualifizierungschancengesetz vom 18.12.2018


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Zur Meldung benötigen Sie folgende Angaben:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sie dürfen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragsnachweise Ihrer Beschäftigten nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung mittels systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen an die Datenannahmestellen der Krankenkassen / Einzugsstelle übermitteln.


Fristen


Weiterführende Informationen

Eine Übersicht der zugelassenen Programme finden Sie auf den Seiten der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).

Wenn Sie keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, bietet sv.net eine Möglichkeit, Meldungen auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt zu übermitteln.

Näheres dazu sowie weitere Informationen zum Datenaustausch finden Sie auf den Seiten der ITSG      bzw. unter Datenaustausch .

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie


Fachlich freigegeben am

29.03.2019

Ansprechpunkt


Zuständige Stelle(n)

GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880