Gewerbe abmelden


Volltext

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. 

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes:

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Die An-, Um- und Abmeldung kann direkt im Internet erfolgen.

Dazu besuchen Sie bitte unser Online-Portal:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

12,00 € gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Gewerbeabmeldung 12,00 €


Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung


Fristen

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.


Hinweise (Besonderheiten)

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung durch das zuständige Amt vorgenommen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

16.01.2026

Zuständige Stelle(n)

Gewerbeamt
Adresse
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz