Unterhaltsvorschuss Bewilligung


Volltext

Wenn Sie alleinerziehend sind, hat Ihr Kind in der Regel Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil. Zahlt dieser den Unterhalt

können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.

Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2026):

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:


Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist:

 Wenn Ihr Kind zwischen 12 und 17 Jahre alt ist, müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Antragstellung, Prüfung des Antrags, Bescheid


Fristen

Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:     


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

;

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

10.03.2026;02.04.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

51.5 - Unterhalt/Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss NAU
Adresse
Goethestraße 59-60
14641 Nauen

Landkreis Havelland - 51.4 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Vereinbarungswesen, Haushalt, Unterhalt/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Adresse
Friedrich-Ebert-Ring 92 b
14712 Rathenow
(Dienststelle Rathenow)
Adresse
Goethestraße 59/60
14641 Nauen
(Dienststelle Nauen)

(Jugendamt)