Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen


Volltext

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Studium im Inland:

Studium im Ausland:


Voraussetzungen


Fristen

Keine.


Verfahrensablauf

Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe :


Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

22.06.2023;12.07.2019

Zuständige Stelle

Land Brandenburg als Ort der Immatrikulation oder Geburtsort:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
Dezernat G1
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen

Tel.: +49 (0)331 8683-802

Für nicht in Deutschland Geborene oder Immatrikulierte ist das Landesamt Nordrhein-Westfalen zuständig.


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801