Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere Personengruppen


Volltext

Wenn Sie Bücher sowie andere Medien ausleihen oder bestellen wollen, benötigen Sie einen Ausweis der jeweiligen Bibliothek.
Ein Bibliotheksausweis ist auch erforderlich für den Zugriff auf elektronische Ressourcen (z. B. E-Journals, E-Books, Datenbanken) und gegebenenfalls weitere Bibliotheksdienstleistungen (z. B. Online-Fernleihe oder -Benutzerkonto ). Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.


Rechtsgrundlage(n)

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

nachgewiesene Zugehörigkeit zu einer besonderen Personengruppe gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung


Verfahrensablauf

Einen Bibliotheksausweis für besondere Personengruppen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:


Bearbeitungsdauer


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.07.2019

Zuständige Stelle

die jeweilige Bibliothek


Zuständige Stelle(n)