Radfahrbeauftragte


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Für den Ausbau und die Entwicklung des sicheren Radverkehrs in der Region haben einige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen einen sogenannten Radverkehrsbeauftragten bestellt. Dieser ist je nach örtlichen Verhältnissen u.a. für nachfolgenden Aufgaben verantwortlich:

Die Tätigkeit als Radverkehrsbeauftragte erfolgt mancherorts auch im Ehrenamt.


Zuständige Stelle(n)