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Melderegisterauskunft Erteilung


Volltext

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen


Voraussetzungen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
  • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
  • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

      Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
      • Meldebescheinigung                      5,00€
      • Melderegisterauskunft                  10,00€

          Verfahrensablauf

          Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

          Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.


          Bearbeitungsdauer

          1 bis 3 Wochen


          Hinweise (Besonderheiten)

          Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.


          Fachlich freigegeben durch

          keine fachliche Freigabe

          ;

          Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg


          Formulare/Schriftformerfordernis

           Formulare: keine Vorgabe

          Onlineverfahren: nicht geplant

          Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

          perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


          Zuständige Stelle

          Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person


          Fachlich freigegeben am

          10.09.2021

          Zuständige Stelle(n)

          Einwohnermeldeamt
          Wilmsstraße 41
          14624 Dallgow-Döberitz
          03322 298441