einfache Melderegisterauskunft


Volltext

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Weiterführende Informationen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Automatisierte Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte

5,00 € je nachgefragte Person

Schriftliche Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte

10,00 € je nachgefragte Person


Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der für den Wohnort der gesuchten Person zuständigen Meldebehörde beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.


Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerim des Innern

Dr. Laier, RL VII2


Fachlich freigegeben am

05.11.2015

Formulare/Schriftformerfordernis

 Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298441