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Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft


Volltext

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag


Voraussetzungen

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:
  • Einen Termin benötigen Sie für alle Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt.
  • Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dallgow-Döberitz.
  • Termine können maximal 14 Tage im Voraus gebucht werden. Weitere freie Termine erscheinen automatisch.

      Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

      gebührenfrei


      Verfahrensablauf

      Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
      Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.


      Bearbeitungsdauer

      1 bis 3 Wochen


      Fristen

      Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 


      Hinweise (Besonderheiten)

      In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.


      Formulare/Schriftformerfordernis

      Formulare: keine Vorgabe

      Onlineverfahren: nicht geplant

      Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

      perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig


      Fachlich freigegeben durch

      Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2


      Fachlich freigegeben am

      05.11.2015

      Zuständige Stelle

      Meldebehörde Ihres Wohnortes


      Zuständige Stelle(n)

      Einwohnermeldeamt
      Wilmsstraße 41
      14624 Dallgow-Döberitz
      03322 298441