Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt


Volltext

Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Zuständig ist das Standesamt in Falkensee.

Stadt Falkensee
Standesamt
14612 Falkensee
Falkenhagener Str. 43/49
Tel.: 03322 281191


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:


Voraussetzungen

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

Antragsberechtigte:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.

Maßgebend im Land Brandenburg ist die Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.

Die Gebühr hängt unter anderem ab von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Zur Zeit gelten folgende Gebührentarife:

jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro


Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.


Bearbeitungsdauer

Bitte beim zuständigen Standesamt erfragen.


Hinweise (Besonderheiten)

Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt – das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern

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Ergänzung durch MIK BB am 9.9.2019


Zuständige Stelle

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr geschlossen


Zuständige Stelle(n)

Standesamt 1 Berlin
Schönstedtstr 5
13357 Berlin, Stadt
030 90269-5000