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Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung


Volltext

Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen. Die eintragungspflichtigen Tatsachen ergeben sich aus § 38 WiPrO. Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sind Sie verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.


Rechtsgrundlage(n)

Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)

§ 38 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)
§ 40 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO)


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sie müssen die Mitteilung in schriftlicher oder elektronischer Form machen. Schriftliche Dokumente in elektronischer Form müssen den Namen des Mitglieds enthalten und mit einer qualifizierten Signatur versehen sein.

Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert ca. 1 Woche


Fristen

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen Die Eintragung erfolgt auch bei verspäteter Änderungsmitteilung


Formulare/Schriftformerfordernis


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

03.01.2018

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts


Ansprechpunkt

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts

Postfach 30 18 82, 10746 Berlin
Rauchstraße 26, 10787 Berlin

Telefon: 030 726161-0
Fax: 030 726161-287
E-Mail: berufsregister@wpk.de
www.wpk.de


Zuständige Stelle(n)

Wirtschaftsprüferkammer KöR Landesgeschäftsstelle Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Rauchstr. 26
10787 Berlin, Stadt
+49 30 726161-0