Rechtsanwaltsgesellschaft Zulassung


Volltext

Die Rechtsanwalts-GmbH ist, ebenso wie die GbR, die Partnerschaft oder die Anwalts-AG, eine von mehreren zulässigen gesellschaftsrechtlichen Organisationsformen anwaltlicher Tätigkeit. Die Rechtsanwalts-GmbH hat keine besonderen bzw. zusätzlichen Beratungsbefugnisse im Vergleich zum Einzelanwalt oder dem Sozietätsanwalt; sie soll nur die Berufsausübung in Form einer Kapitalgesellschaft ermöglichen.

Die Zulassung erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk Sie die Zulassung erhalten möchten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

§ 59d BRAO gemäß § 59m Absatz 2 i.V.m. § 36 BRAO i.V.m. § 26 VwVfG

Es ergeben sich folgende besonderen Erfordernisse an die Rechtsanwaltsgesellschaft:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

1.025,00 € (Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO § 1 Nr. 2)


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Tel.: +49 (0)331 866-1676

Fax.: +49 (0)331 866-1753


Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer


Zuständige Stelle(n)

Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg (RAK)
Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel
03381 25330