Jagdschein Erteilung für Ausländer und Ausländerinnen


Volltext

Der Jagdschein wird von den unteren Jagdbehörden ausgestellt, wenn Antragstellerin oder Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:

Jagdschein gibt es auch für Falkner und für ausländische Staatsbürger.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Einzureichende Unterlagen bei Beantragung eines Jagdscheines für Ausländer und Ausländerinnen:


Voraussetzungen

Die Ausübung der Jagd bedarf einer bestandenen Jägerprüfung, einer vorhandenen Jagdhaftpflichtversicherung und persönlicher sowie körperlicher Eignung.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines Jagdabgabe: 5,00 - 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines


Verfahrensablauf

Schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines bei der unteren Jagdbehörde,wo die Jagd ausgeübt werden soll oder der gewöhnliche Aufenthalt stattfindet.


Fristen

Ausstellung frühestens ab Antragsdatum im laufenden Jagdjahr möglich. Beantragung rechtzeitig vor Beginn der geplanten Jagdausübung und vor Ablauf des vorhandenen Jagdscheines. Laufzeit regelmäßig vom Jagdjahresbeginn 01.04. des Jahres bis 31.03. des Folgejahres bzw. entsprechend zwei oder drei Jahre später.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare stehen bei den den unteren Jagdbehörden online zur Verfügung.


Weiterführende Informationen

Verfahren zur Erteilung von Jugendjagdscheinen, Falknerjagdscheinen und Ausländerjagdscheinen bedürfen teilweise weiterer Unterlagen, die von der unteren Jagdbehörde im Einzelfall vom Antragsteller nachgefordert werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Parallel zur Erteilung eines neuen Jagdscheines sind entgeltliche Jagderlaubnisse sowie gepachtete Jagdbezirksflächen ebenfalls zur Eintragung vorzulegen.

Im begründeten Einzelfall kann die untere Jagdbehörde das persönliche Erscheinen des Antragstellers fordern.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde


Zuständige Stelle(n)