Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen


Volltext


Rechtsgrundlage(n)

§ 11 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

§ 12 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Rechtsdienstleistungs- und dem Geldwäschegesetz


Erforderliche Unterlagen

Ein ausgefülltes Antragsformular auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsregister, gegebenenfalls nebst Anlage.

Die Formulare finden Sie unter Justizportal des Bundes und der Länder

Ein ausgefülltes Antragsformular auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsregister, gegebenenfalls nebst Anlage.

Die Formulare finden Sie unter Justizportal des Bundes und der Länder (rechtsdienstleistungsregister.de) oder unter dem nachfolgenden Link:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Rechtsdienstleistungsregister/Registrierungsverfahren/Registrierungsverfahren_node.html

 

 

 

 


Voraussetzungen

§ 12 Absatz 1 RDG:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Registrierung nach dem RDG fällt eine Gebühr in Höhe von 300,00 Euro an (Nr. 1230 Anlage (KV) zu JVKostG).

Für die Eintragung jeder weiteren qualifizierten Person fällt eine Gebühr in Höhe von 150,00 Euro an (Nr. 1231 Anlage (KV) zu JVKostG).


Verfahrensablauf

Sie beantragen die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister im Bereich Rentenberatung und reichen den Antrag zusammen mit den weiteren Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag. Sobald sämtliche Voraussetzungen erfüllt und sämtliche Nachweise erbracht sind, nimmt das Bundesamt für Justiz die Registrierung vor und veranlasst ihre öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister.

Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob die Registrierung erfolgt ist.


Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden.


Fristen

Die Ausübung einer Tätigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz darf grundsätzlich erst nach Registrierung erfolgen. Antragsfristen zur Registrierung bestehen nicht.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Referat 1.3, Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

04.05.2026

Zuständigkeit

Bundesamt für Justiz (BFJ) | Rechtsdienstleistungsregister

+49 228 99 410 40 Zentrale Rufnummer

Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Adresse
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Adresse
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin

Deutsche Rentenversicherung Bund
Adresse
Ruhrstraße 2
10709 Berlin