Hauptuntersuchung Abnahme


Volltext

Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.

Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt.  Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.

In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch

fahren lässt.

Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal zwei Monate früher.

Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:

Hinweise:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Je Fahrzeugart ungefähr zwischen EUR 65 und EUR 115.


Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich einen Termin für die HU vereinbaren.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.


Bearbeitungsdauer

Durchführung HU: etwa 30 Minuten (ohne mögliche Wartezeiten) für einen Personenkraftwagen.


Fristen

Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Onlineverfahren möglich: teilweise

Schriftform erforderlich: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


Fachlich freigegeben am

16.09.2019

Zuständige Stelle

Eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Technische Prüfstelle Ihrer Wahl.

Landesamt für Bauen und Verkehr
Standort Cottbus


Ansprechpunkt

Eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Technische Prüfstelle Ihrer Wahl.


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Cottbus
Gulbener Str. 24
03046 Cottbus/Chóśebuz
03342 4266-0