Renteninformation


Volltext

Die Renteninformation gibt Ihnen einen Überblick über Ihre erworbenen Anwartschaften und die Höhe der Altersrente, die Sie erwarten können. Die Renteninformation beinhaltet unter anderem:

Der Hochrechnung wird eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre zugrunde gelegt. Damit ist die Renteninformation eine wichtige Grundlage für die Planung Ihrer zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge.

Gemeinsam mit Ihrer ersten Renteninformation erhalten Sie außerdem einen Versicherungsverlauf. Diesem können Sie die in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeicherten Zeiten und Verdienste entnehmen.

Hinweis: Renteninformationen werden auch ins Ausland versandt. Allerdings endet der automatische Versand bei einem Wohnsitz im Ausland, wenn Sie seit mehr als drei Jahren keine Beiträge mehr zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Ihre Renteninformation erhalten Sie automatisch jährlich per Post, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Sie müssen keinen Antrag stellen. Sie können aber auch jederzeit eine Renteninformation formlos anfordern.

Wenn Sie Ihre Renteninformation per Post erhalten möchten, können Sie diese online ohne weitere Registrierungen anfordern:

Wenn Sie Ihre Renteninformation direkt online erhalten möchten, müssen Sie sich zuvor online registrieren:


Bearbeitungsdauer

Onlineverfahren mit Registrierung: in der Regel keine

Onlineverfahren ohne Registrierung: etwa 7 Tage


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen.

Außerdem enthält die Renteninformation einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Berechnung Ihrer prognostizierten Rente ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts erfolgt. Auf der Rückseite Ihrer Renteninformation finden Sie ein konkretes Berechnungsbeispiel zum Kaufkraftverlust.
 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

30.09.2019

Zuständige Stelle

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.


Ansprechpunkt

Den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.

Telefon: 0800 1000-4800 (gebührenfrei)
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr


Zuständige Stelle(n)