Altersrente für besonders langjährige Versicherte Zahlung


Volltext

Mit der "Rente für besonders langjährig Versicherte" können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente vor Erreichen der Regealtersgrenze erhalten.

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, können Sie die Altersrenten für besonders langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten. Wenn Sie nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wenn Sie also beispielweise am 1. Januar 1964 geboren wurde, können Sie nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, sobald Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen.

Hinweis: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen – auch nicht mit Abschlägen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie haben die

Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:

Nicht zur Wartezeit zählen:

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, können Sie die Altersrenten für besonders langjährig Versicherte ab Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten. Wenn Sie nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen – auch nicht mit Abschlägen.
 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

Schriftlicher Rentenantrag:

Rentenantrag per Online-Verfahren:

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

Hinweis: Sie können Ihren Rentenantrag auch von einer Person Ihres Vertrauens stellen lassen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 
 


Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Antragsunterlagen erfolgt eine zeitnahe Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.


Fristen

Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.
 


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

30.09.2019

Zuständige Stelle

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.


Ansprechpunkt

Den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.

Telefon: 0800 1000-4800 (gebührenfrei)
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
0335 551-0

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
+49 303 002-0

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 308 65-0