Berufsregister für Steuerberater Eintragung


Volltext

In das bei der Steuerberaterkammer Brandenburg geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Ergeben sich Änderungen der eingetragenen Tatsachen, dann müssen diese der Steuerberaterkammer mitgeteilt werden.

Die nachstehenden Tatsachen bzw. deren Änderung sind melde- beziehungsweise eintragungspflichtig:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mitgliedererfassungsbogen

Nachweise Behörden (z. B. bei Namensänderung)


Voraussetzungen

Bestellung als Steuerberater, Steuerbevollmächtigter

Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft

Niederlassung bzw. Sitz im Land Brandenburg


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Beiträge und Gebühren gemäß § 79 StBerG


Verfahrensablauf

Melden Sie der Steuerberaterkammer die eintragungspflichtigen Tatsachen bzw. deren Änderung.

Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies melden Sie der bisher zuständigen Steuerberaterkammer.

Löschungen sind ebenfalls meldepflichtig.

Die Daten werden nach der Meldung von der Steuerberaterkammer in das Berufsregister eingetragen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen ab.


Formulare/Schriftformerfordernis

Mitgliedererfassungsbogen

Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

17.12.2019

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Brandenburg
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam
0331 88852-0