Anmeldung bei der Landesärztekammer


Volltext

Als Ärztin oder Arzt in Brandenburg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Als Ärztin oder Arzt, die oder der gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln darf, sind Sie zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Wenn Sie Ärztin oder Arzt in Brandenburg sind, melden Sie sich selbst bei der Landesärztekammer an:


Bearbeitungsdauer

vom Einzelfall abhängig; mindestens 2 Wochen


Fristen

Anmeldefrist: innerhalb 1 Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen


Formulare/Schriftformerfordernis

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Zuständige Stelle

Landesärztekammer Brandenburg

Geschäftsstelle Cottbus, Meldewesen


Zuständige Stelle(n)

Landesärztekammer Brandenburg - Geschäftsstelle Cottbus
Dreifertstr. 12
03044 Cottbus/Chóśebuz
0355 78010-0