Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Vergabe


Volltext

Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.

Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie

Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen

Sie erhalten die USt-IdNr. als


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:

Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise, wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.


Bearbeitungsdauer

1 Woche


Fristen

Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

17.01.2020

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis


Ansprechpunkt

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis


E-Mail: UStKV@bzst.bund.de
Fax: 0228 4063801
Telefon: 0228 4061222

Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 16:00 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
+49 228 406-0