Befreiung von der Visumspflicht für Schüler auf Sammellisten Genehmigung


Volltext

Die Schülersammelliste ist ein Formular, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Sie gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).

Schülersammelliste als Visumsersatz

Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Wenn der Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegt, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten die aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.

Schülersammelliste als Passersatz

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste

Mit der Genehmigung bestätigt die Ausländerbehörde, dass alle aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.

Die Schülersammelliste enthält die folgenden Informationen:

Es empfiehlt sich, vor der Reise weitere Informationen zum Verfahren im konkreten Fall zu erfragen. Wenden Sie sich dazu an die Botschaft des Reiselandes und die örtlich zuständige Ausländerbehörde.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Alle nötigen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.


Voraussetzungen

Ein oder mehrere Teilnehmer der Fahrt sind

Bei Einsatz als Visumsersatz:

Bei Einsatz als Passersatz:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Die Sammelliste für Schülerinnen und Schüler müssen Sie schriftlich beantragen:

Wenn Sie die Liste ausschließlich als Visumsersatz ausstellen wollen, brauchen Sie nicht erneut zur Ausländerbehörde gehen.

Wenn Sie die Liste auch als Passersatz ausstellen wollen:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde

Schriftform erforderlich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde

Persönliches Erscheinen nötig: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


Fachlich freigegeben am

11.11.2019

Zuständige Stelle

Die Ausländerbehörde am Ort der Schule. 


Ansprechpunkt

Die Ausländerbehörde am Ort der Schule


Zuständige Stelle(n)