Gesundheitsberufe: Anmeldung der Selbständigkeit


Volltext

Wer selbständig in einem der folgenden Berufe tätig ist, muss die Tätigkeit melden.


Rechtsgrundlage(n)

§ 12 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg,


Zuständige Stelle

Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)