Rentenversicherungskonto Klärung


Volltext

Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder waren, haben Sie ein Rentenversicherungskonto. Hier werden alle Daten gespeichert, die für Ihre Rente wichtig sind.
Die Deutsche Rentenversicherung speichert darin:

Sie können die dort gespeicherten Daten jederzeit einsehen. Sie können Ihren Versi-cherungsverlauf auch jederzeit prüfen lassen.
Wenn Sie 43 Jahre alt sind und Ihre Anschrift aktuell ist, sendet Ihnen die Renten-versicherung automatisch einen Versicherungsverlauf zu. So können Sie die ge-speicherten Daten überprüfen. Anschließend erhalten Sie alle 6 Jahre einen Versi-cherungsverlauf.
Wenn die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sind, sollten Sie diese rechtzeitig berichtigen oder ergänzen lassen. Dazu müssen Sie einen Kontenklä-rungsantrag stellen. Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden. Zudem wird Ihr späte-rer Rentenantrag so schneller bearbeitet. Auch zur Altersvorsorge können wir Sie besser beraten, wenn Ihre Daten korrekt sind.
Die rechtzeitige Kontoklärung ist auch wichtig, weil Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgeber Unterlagen nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

Persönlicher Antrag:

Schriftlicher Antrag:

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Monat.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

13.07.2022

Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
0335 551-0

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
+49 303 002-0

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 308 65-0