Witwenrente für gesetzlich Rentenversicherte Festsetzung


Volltext

Die Witwen- oder Witwerrente unterstützt Sie im Fall des Todes Ihres Partners oder Ihrer Partnerin. Sie kann dazu beitragen, die damit oft verbundenen finanziellen Härten abzufedern. Die Regelungen gelten gleichermaßen für hinterbliebene Ehe- sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner.

Eine Witwen- oder Witwerrente wird aus dem Rentenkonto des oder der Verstorbenen gezahlt. Von diesem Rentenkonto hängt ab, wie hoch Ihre jeweilige Witwen- oder Witwerrente ist.

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod ist Ihre Witwen- oder Witwerrente so hoch wie die Rente des oder der Verstorbenen (sogenanntes Sterbevierteljahr).

Große und kleine Witwenrente

Im Anschluss erhalten Sie die sogenannte große oder die kleine Witwen- oder Witwerrente.

Durch Abschläge kann die an Sie ausgezahlte Rente geringer sein. Sie richtet sich danach, wie alt Ihr Partner oder Ihre Partnerin wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Kinderzuschlag erhalten.

Wenn Sie weitere Einkünfte haben, die über einem bestimmten Freibetrag liegen, werden diese teilweise auf Ihre Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Wie hoch der Freibetrag ist, wird individuell berechnet. Ausnahme: In den ersten drei Kalendermonaten (Sterbevierteljahr) nach dem Tod werden Ihre eigenen Einkünfte nicht angerechnet.

Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht

Die Gesetze für die Witwen- oder Witwerrente wurden ab dem Jahr 2002 geändert. Je nach Zeitpunkt des Todes sowie Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft können Sie unter Umständen eine Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht erhalten. Die Berechnung kann dann abweichen:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

Wenn Sie wieder neu heiraten, endet Ihre Witwen- oder Witwerrente. Sie können dann aber eine Abfindung als Starthilfe in einen neuen Lebensabschnitt beantragen.

Wenn Sie sich als Paar entschieden hatten, Ihre Rentenansprüche zu teilen (Rentensplitting), können Sie keine Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Kleine Witwen- oder Witwerrente

Die kleine Witwenrente können Sie erhalten, wenn

Große Witwen- oder Witwerrente

Die große Witwenrente können Sie erhalten, wenn Sie entweder

Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht

Sie können Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht haben, wenn

In diesen Fällen können Sie die Rente auch dann erhalten, wenn Sie

Witwen- oder Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten

Wenn Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch

eine spezielle Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

Eine sogenannte Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten können Sie erhalten, wenn Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Witwen- oder Witwerrente können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

Tipp: Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Schriftlicher Rentenantrag:

Rentenantrag per Online-Verfahren:

Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:

Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.


Bearbeitungsdauer

Hinweis: Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin schon eine Rente erhalten hat, können Sie in den ersten 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss beantragen. Dazu wenden Sie sich mit der Sterbeurkunde an den Rentenservice der Deutschen Post und reichen später den formellen Rentenantrag nach. Auf der Sterbeurkunde müssen Sie als Hinterbliebener eingetragen sein.
 


Fristen

Zahlung der Rente: Wenn der oder die Verstorbene

Antragsfristen:


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja 

Onlineverfahren möglich: ja 

Schriftform erforderlich: ja 

Persönliches Erscheinen nötig: nein 
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

21.03.2020

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung 


Ansprechpunkt

Den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung. 

Telefon (Hotline): 0800 10004800 (gebührenfrei) 
Servicezeiten: 
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr 
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr 

E-Mail: drv@drv-bund.de
 


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
0335 551-0

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
+49 303 002-0

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 308 65-0