Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums


Volltext

Wenn Sie in einem anderen EU- Mitgliedstaat als international Schutzberechtigte/r anerkannt sind und dort seit mindestens zwei Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung Ihres Studiums in Deutschland erhalten.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Studienteils erteilt, der in Deutschland durchgeführt wird.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums grundsätzlich eine Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben.


Rechtsgrundlage(n)

§ 16b Abs. 7 AufenthG


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.


Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

Zuständig im Land Brandenburg ist  die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen


Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

11.08.2020

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständig im Land Brandenburg ist  die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Ansprechpunkt

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständig im Land Brandenburg ist  die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Zuständige Stelle(n)