Schwerbehindertenausweis Ausstellung


Volltext

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist die Feststellung einer Behinderung. Der Feststellungsbescheid enthält

Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis gibt den GdB und weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.

Abhängig von GdB und Merkzeichen können bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, wie:

Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:

Der Ausweis hat die Farben grün bzw. grün-orange. Ab einem Alter von 10 Jahren benötigen Sie ein Lichtbild in Passbild-Größe.

 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Grad der Behinderung von mindestens 50


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Haben Sie einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung gestellt und haben Sie einen Bescheid mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten, beantragen Sie formlos die Ausstellung eines Ausweises und übersenden Sie unter Angabe des Geschäftszeichens ein Passfoto. Nutzen Sie unser Kontaktformular. Das Passbild kann am Ende der Mitteilung hochgeladen werden.


Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage des Passbildes und des Bescheides mit einem GdB von mindestens 50 dauert die Ausstellung des Ausweises nur wenige Tage.

Liegt noch keine Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft vor, können Sie einen Antrag auf Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht (Ausweisausstellung) stellen.


Fristen

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.


Formulare/Schriftformerfordernis

formlos möglich


Weiterführende Informationen

Ummeldungen/Namensänderungen

Bei Namensänderungen oder Änderungen der Wohnanschrift ist eine schriftliche Mitteilung an das LASV erforderlich. Bitte teilen Sie hierfür Ihr Geschäftszeichen, Ihren Namen und Vornamen, sowie Ihr Geburtsdatum mit und fügen Sie eine Kopie der Urkunde der Namensänderung bzw. der Meldebescheinigung bei. Für Ihre Mitteilung können Sie das zentrale Kontaktformular nutzen.

Datenübermittlung Finanzbehörde

Ab dem 1. Januar 2026 hat sich das Verfahren zum Nachweis einer Behinderung für steuerliche Zwecke geändert. Das LASV übermittelt die Feststellungsdaten (GdB und Merkzeichen) auf dem elektronischen Weg an die Finanzbehörde. Die bisherige Nachweisführung (Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides) durch den schwerbehinderten Menschen entfällt. Für die automatische Datenübertragung ab 2026 ist daher eine schriftliche Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer und die Zustimmung der Datenübermittlung bereits mit der Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht erforderlich.

Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Infothek unter beigefügten Link.


Hinweise (Besonderheiten)

Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich bis 100 angegeben.

Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie schwerbehindert sind, so reicht es aus, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

24.03.2025

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 3 - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren


Ansprechpunkt

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)

Bürgerbüros:

Lipezker Straße 45, Haus 6

03048 Cottbus

Robert-Havemann-Str. 4

15236 Frankfurt (Oder)

Zeppelinstraße 48

14471 Potsdam

 

Erreichbarkeit Servicetelefon:

Tel.: 0355 2893-800

Mo. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Di. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15.00 Uhr

Fr. 08:00 – 12:00 Uhr


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam