Medizinische Praxen Anmeldung


Volltext

Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:

Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.

Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:

Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gegebenenfalls Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung: EUR 30,00


Verfahrensablauf

Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie schriftlich:


Fristen

Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich

Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Viele Gesundheitsämter bieten Formulare an, die Sie für die Anzeige verwenden können. Wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

21.09.2020

Zuständige Stelle

jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)


Zuständige Stelle(n)