amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel


Volltext

Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf amtliche Anerkennung ist schriftlich zu stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

Die Nachweise sind beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz einzureichen.

Im Land Brandenburg beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutzdienst


Voraussetzungen

Die Anerkennung wird erteilt, wenn

1. die leitende Person

2. eine geeignete Stellvertretung für die leitende Person benannt ist,

3. eine ausreichende Anzahl qualifiziertes Personal beschäftigt ist,

4. für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete

a) Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,

b) Labor- und Freilandausrüstungen,

c) Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und

d) soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern

zur Verfügung stehen,

5. die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,

6. eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und

7. alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: 300,00 EUR

300,- €, gemäß Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

ca. 2 bis 3 Monate


Fristen

Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung bzw. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.


Formulare/Schriftformerfordernis


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Zuständige Stelle

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat P1, Grundsatz, Versuchswesen

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat 31 (Allgemeiner Pflanzenschutz)
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (O)

pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
0335 60676-2403