Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte


Volltext

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:

Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:  

Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.

Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an (Zuzahlung, Betrag über dem eventuellen Festbetrag). Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.


Zuständige Stelle(n)

GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880