Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen


Volltext

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie bei bestimmten Leistungen – zum Beispiel einem Krankenhausaufenthalt, Arzneimitteln oder Heilmitteln wie Krankengymnastik - einen Teil der Kosten selbst zahlen, die sogenannten gesetzlichen Zuzahlungen. Sie müssen diese Zuzahlungen jedoch nur bis zur sogenannten Belastungsgrenze leisten, danach können Sie sich davon befreien lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent. Ihre schwerwiegende chronische Erkrankung weisen Sie durch eine ärztliche Bescheinigung (Muster 55) nach. Gegebenenfalls sind weitere Nachweise erforderlich. Hierüber informiert Sie Ihre Krankenkasse. 

Wenn Sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder minderjährige sowie familienversicherte Kinder haben und mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben, werden von allen Angehörigen die Zuzahlungen sowie die Einkommen zusammengerechnet. Vom Familieneinkommen werden Freibeträge für die Angehörigen Ihres Haushalts abgezogen, sodass sich Ihr zu berücksichtigendes Familieneinkommen verringert.

Zuzahlungen müssen Sie bei bestimmten medizinischen Leistungen leisten, die Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Das sind unter anderem: 

Nicht alle Kosten für ärztliche oder medizinische Leistungen gelten als Zuzahlungen. Keine Zuzahlungen sind zum Beispiel Ihr Eigenanteil oder Mehrkosten bei Zahnersatz, medizinische Leistungen ohne ärztliche Verordnung oder individuelle Gesundheitsleistungen. 
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
 


Voraussetzungen

Ausnahmen von der Zuzahlung gibt es unter anderem in diesen Fällen: 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung müssen Sie nichts bezahlen.


Verfahrensablauf

Um sich von den Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen, gehen Sie wie folgt vor:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 4 bis 8 Werktage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.
 


Fristen

Den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen können Sie bis zu 4 Jahre rückwirkend stellen.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit
 


Fachlich freigegeben am

30.11.2021

Zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse


Zuständige Stelle(n)

GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880