Leistungen der häuslichen Krankenpflege für gesetzlich Unfallversicherte


Volltext

Sie erhalten häusliche Krankenpflege von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wenn aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber nicht ausführbar ist (zum Beispiel keine freien Klinikbetten). Sie können die häusliche Krankenpflege auch erhalten, wenn die Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann.

Ein Anspruch besteht nur,

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege können folgende Leistungen erbracht werden:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das Amtsermittlungsprinzip. Dies bedeutet, dass Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von sich aus ("von Amts wegen"), alle erforderlichen Ermittlungen betreibt, sobald sie von Ihrem Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit erfährt.

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat sich über die sachgerechte Durchführung und über den Erfolg der häuslichen Krankenpflege zu vergewissern.

Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

06.01.2023

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern. 


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Glinkastr. 40
10117 Berlin, Stadt
+49 30 13001-0