Härtefallerlass der BAföG-Rückzahlungsschuld nach Ablehnung eines Kooperationserlasses beantragen


Volltext

Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.

Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.

Ihr Antrag kann

Sie können Ihren Antrag formlos

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn

Voraussetzungen für den Härtefallerlass:

Hinweis
Zinsen werden immer dann erhoben, wenn Sie mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in Rückstand geraten sind.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie formlos

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Antragstellung: innerhalb 1 Monats nach Ablehnung des Kooperationserlasses


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt
Eupener Str. 125
50933 Köln, Stadt
+49 228 99358-3300