Veränderungen der persönlichen Lage bei Arbeitslosigkeit melden


Volltext

Eine Änderung Ihrer persönlichen Lage kann sich auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Gegebenenfalls bekommen Sie weniger oder auch mehr Geld. Deshalb müssen Sie jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese Mitteilungen sind wichtig, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in korrekter Höhe erhalten.

Sie müssen insbesondere melden, wenn Sie:

In einigen Fällen sollten Sie mit Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen, bevor sich Ihre persönliche Lage ändert.

Beispielsweise wenn Sie eine Nebenbeschäftigung aufnehmen: Das Einkommen aus der Nebenbeschäftigung kann sich auf den Bezug Ihres Arbeitslosengeldes auswirken.

Die Mitteilungspflicht gilt auch bei Änderungen, die sich rückwirkend auf Ihre Leistungen auswirken können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie rückwirkend eine Rente bewilligt bekommen.

Wenn Sie neben dem Arbeitslosengeld ergänzend Bürgergeld erhalten, müssen Sie dem Jobcenter die Veränderung gesondert mitteilen. Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise zu dieser Leistung und verwenden Sie bitte das Formular zur Veränderungsmitteilung, wenn Sie Bürgergeld erhalten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die Veränderungsmitteilung online, persönlich, schriftlich oder telefonisch abgeben. Sie bekommen dann per Post einen Bescheid, ob und wie sich die Änderung Ihrer persönlichen Situation auf den Bezug von Arbeitslosengeld auswirkt.

Wenn Sie die Veränderungsmitteilung online einreichen möchten:

Wenn Sie die Veränderungsmitteilung persönlich vor Ort einreichen möchten:

Wenn Sie die Veränderungsmitteilung schriftlich einreichen möchten:

Wenn Sie die Veränderung telefonisch mitteilen möchten:


Fristen

Sie müssen alle Änderungen unverzüglich mitteilen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja (Veränderungsmitteilung)
Schriftform erforderlich: Nein, Mitteilung ist auch formlos möglich
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

21.06.2022

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt ist die örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.

Zuständig: Agentur für Arbeit


Ansprechpunkt

Ansprechpunkt ist die örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
0911 179-0