Kinoprojektförderung beantragen


Volltext

Die Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt mit ihrer Förderung die Kinobetreiber und deren Kinos in Deutschland. Es handelt sich hierbei um eine Förderung nach dem Projektprinzip, die dem Strukturerhalt beziehungsweise der Strukturverbesserung dient. Zudem werden Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Kinos sowie das digitale Equipment für Audiodeskription und/oder Untertitel gefördert. Weiterhin können Förderhilfen für die betriebswirtschaftliche Beratung von Kinos, für die medienpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen sowie die regelmäßige Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino beziehungsweise originäre Kurzfilmprogram¬me beantragt werden. Für folgende Maßnahmen können Sie Förderung bei der Filmförderanstalt (FFA) beantragen:

Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Kinoförderung.

Der Antrag ist digital über die FFA-Webseite zu stellen, zusätzlich ist der unterzeichnete Antrag per Post einzureichen.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Hinweis:
Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sind separat als eigenständige Anträge einzureichen.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie für die Auszahlung einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag online und schriftlich bei der Filmförderungsanstalt (FFA) einreichen.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Hinweis:

Die Antragstellung sollte je nach Einreichfrist 10 bis 12 Wochen vor der Sitzung der Kommission für Kinoförderung erfolgen. Die Sitzungstermine werden auf der Internetseite des FFA bekanntgegeben. Liegt der Maßnahmenbeginn vor dem Bewilligungsbescheid, muss ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Die Laufzeit des Darlehens ist abhängig von der Darlehenshöhe. Die Höchstlaufzeit liegt bei 10 Jahren.
 


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

26.01.2021

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Filmförderungsanstalt


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt
+49 30 27577-0