Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen


Volltext

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

 

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine bundesweit einheitliche Regelung.


Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem


Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.


Fristen

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.


Formulare/Schriftformerfordernis

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)

Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
Contrescarpe 72, 28195 Bremen


Fachlich freigegeben am

14.10.2020

Zuständigkeit

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung Gesundheit    


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Adresse
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
Postanschrift

Postfach:90 0236
14438 Potsdam