Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes Verpflichtung


Volltext

Wenn Sie

müssen Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Verantwortlichen.


Voraussetzungen

Wenn Sie

haben Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu benennen.

Im Einzelfall können auch Betreiber folgender Tierhaltungen, Einrichtungen und Betriebe zur Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen verpflichtet werden:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.


Bearbeitungsdauer

Keine.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz


Formulare/Schriftformerfordernis

formlos

Onlineverfahren möglich: per E-Mail

Schriftform erforderlich: ja, bei Erklärung, dass kein Verstoß gegen Tierschutzrecht in den vergangenen 3 Jahren begangen wurde  

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Zuständige Stelle(n)