Kredit für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden beantragen


Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Gefördert werden energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauauftrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Sie können einen Kredit von bis zu EUR 50.000 pro Wohneinheit für folgende Einzelmaßnahmen bekommen:

Keine Förderung bekommen Sie:

Der Kreditbetrag beträgt in bis zu EUR 50.000 pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss zum Kredit beträgt bis zu EUR 10.000 pro Wohneinheit.

Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
 


Rechtsgrundlage(n)

Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

und für Darlehen über EUR 25.000 müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)
Die Bestätigungen erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten
 


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Antragsberechtigt sind:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

entfällt


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.


Bearbeitungsdauer

3 bis 5 Tage

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

26.01.2021

Zuständige Stelle

zuständig: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)


Zuständige Stelle(n)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
069 7431-0