Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren zur Entlastung von Abzugsteuern beantragen


Volltext

Im Kontrollmeldeverfahren unterlässt der Schuldner den Steuerabzug oder nimmt diesen nur nach dem höchstens zulässigen Steuersatz gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vor. Das gilt nur bei Gläubigern, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit dem ein entsprechendes DBA besteht.

Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen regelt, ob der Schuldner den Steuerabzug ganz oder teilweise unterlassen kann.

Wenn Sie am Kontrollmeldeverfahren teilnehmen, müssen Sie die geleisteten Zahlungen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt jährlich melden (Jahreskontrollmeldung).

Ihren Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren reichen Sie schriftlich per Post beim BZSt ein.

Hinweise
Die Ermächtigung zur Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.
Die bestehenden Anmeldeverpflichtungen des Schuldners für Kapitalerträge und die Haftung bei nicht ordnungsgemäßer Anwendung des Kontrollmeldeverfahrens bleiben unberührt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie:

Weitere Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

25.01.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
+49 228 406-0