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Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen


Volltext

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.


Erforderliche Unterlagen

Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.


Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
  • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine.


Verfahrensablauf

Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann

für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.


Bearbeitungsdauer

Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.


Fristen

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.  

Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.

Im Portal von Hochschulstart werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.  


Formulare/Schriftformerfordernis

Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

Persönliches Erscheinen: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Stiftung für Hochschulzulassung


Fachlich freigegeben am

03.03.2021

Zuständige Stelle

Stiftung für Hochschulzulassung

Hochschulstart


Zuständige Stelle(n)

Stiftung für Hochschulzulassung
Sonnenstraße 171
44137 Dortmund, Stadt
01803 987111001