Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung


Volltext

Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Das Ziel ist, die Betreuung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen. Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen.

Die SAPV ist eine Team-Leistung, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten: Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner.

Enthalten sind - ja nach individuellem Bedarf 

Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, erhalten Sie als Teilleistung die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es ist keine Zuzahlung zu leisten.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 


Zuständige Stelle(n)

GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880