Schulungsveranstalter für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten


Rechtsgrundlage(n)

§ 3 Absatz 1Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)


Zuständige Stelle(n)