Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Volltext

Die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Steuerberatungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Zuständigkeit

Die Steuerberaterkammer Brandenburg ist zuständig für die Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften in das Berufsregister, wenn die Steuerberatungsgesellschaften ihren Sitz im Registerbezirk der Steuerberaterkammer Brandenburg haben


Erforderliche Unterlagen

In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.


Voraussetzungen

Sie sind Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.


Fristen

Keine


Hinweise (Besonderheiten)

Keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

gebührenfrei

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Formulare/Schriftformerfordernis


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Brandenburg
Adresse
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam